Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025, und spätestens seit Ende letzten Jahres zeigt sich, dass es kein zahnloses Gesetz ist. Die Zahl der Abmahnungen wegen fehlender Barrierefreiheit steigt deutlich, und Fachleute rechnen für die zweite Jahreshälfte 2026 mit automatisierten Massenprüfungen durch spezialisierte Kanzleien. Eine Abmahnung kostet schnell einen drei- bis vierstelligen Betrag, im Wiederholungsfall drohen Bußgelder bis 100.000 Euro. Die gute Nachricht ist, dass die häufigsten Mängel rein technischer Natur sind und sich systematisch beheben lassen.

Wer überhaupt betroffen ist

Das BFSG betrifft Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, also vor allem Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Banking und Ticketing. Eine reine Firmen-Visitenkarte ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fällt in der Regel nicht darunter. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und unter zwei Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Genau diese Ausnahme sorgt allerdings für viel Unsicherheit, denn sie gilt nicht für Produkte und schützt in Grenzfällen auch nicht vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Im Zweifel lohnt sich die Prüfung.

Woran Websites am häufigsten scheitern

An erster Stelle stehen fehlende oder nutzlose Alternativtexte. Jedes informative Bild braucht einen Alt-Text, der den Inhalt tatsächlich beschreibt. Ein Dateiname wie bild1.jpg hilft niemandem weiter. Rein dekorative Bilder bekommen ein leeres alt-Attribut, damit Screenreader sie überspringen. Das ist der am einfachsten zu behebende und zugleich am häufigsten abgemahnte Mangel.

Dahinter folgen unzureichende Farbkontraste. Text muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben, die WCAG verlangt für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1. Der hellgraue Text auf weißem Grund, den man in vielen modernen Designs sieht, fällt da durch. Die Prüfung ist mit kostenlosen Tools in Minuten erledigt, die Behebung meist eine überschaubare CSS-Anpassung.

Deutlich mehr Arbeit steckt in der Tastaturbedienung. Alle Funktionen einer Website müssen ohne Maus nutzbar sein, von der Navigation über Formulare bis zum Warenkorb. Typische Fehler sind Menüs, die nur auf Mausberührung reagieren, Buttons aus div-Elementen ohne Fokus-Handling und Overlays, aus denen man per Tastatur nicht mehr herauskommt. Hier geht es an die Struktur des Frontends, und genau deshalb wird dieser Punkt gern aufgeschoben.

Auch Formulare sind ein Dauerbrenner. Eingabefelder brauchen programmatisch verknüpfte Beschriftungen, und Fehlermeldungen müssen als solche erkennbar und verständlich sein. Ein Placeholder-Text ersetzt kein Label, denn er verschwindet beim Tippen. Und schließlich fehlt erstaunlich oft die Barrierefreiheitserklärung. Betroffene Anbieter müssen sie veröffentlichen, ihr Fehlen ist trivial festzustellen und deshalb ein beliebter Abmahngrund.

Systematisch vorgehen statt punktuell flicken

Der sinnvolle Weg ist ein Audit entlang der einschlägigen Normen, also EN 301 549 beziehungsweise WCAG 2.1 AA. Automatisierte Prüfwerkzeuge finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme, deshalb gehört eine manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader dazu. Danach wird priorisiert behoben, zuerst die abmahnrelevanten und nutzerkritischen Punkte, dann der Rest. Wenn das einmal sauber gemacht ist, wird Barrierefreiheit Teil der normalen Qualitätssicherung bei jedem Release und verursacht kaum noch Zusatzaufwand.

Ein Nebeneffekt wird dabei oft unterschätzt. Barrierefreie Websites sind besser strukturiert, schneller und für Suchmaschinen besser lesbar. Saubere Überschriftenhierarchien, beschriftete Bilder und semantisches HTML sind genau das, was auch Google und die neuen KI-Suchsysteme belohnen. Die Investition zahlt also doppelt ein.